Im Mai 2017 wurden rund 323.000 Autos in Deutschland zugelassen. Die meisten davon als so genanntes „connected car“, also Fahrzeuge, die uneingeschränkt Daten sammeln und diese an den Hersteller übertragen. Neben den betriebsrelevanten Daten für den Bordcomputer wie Reifendruck, Fahrtstrecke, Position oder Motormanagement sammeln diese Fahrzeuge eine Vielzahl weiterer Informationen und machen den Fahrzeughalter zum „gläsernen Kunden“.
Die wenigsten „gläsernen Autofahrer“ wissen, welche Daten Sie unfreiwillig an die Autohersteller übermitteln und was mit den Daten passiert. Der Hersteller hat bis dato unbeschränkten Zugriff darauf und kann entscheiden, wem und zu welchen Bedingungen er die Daten zur Verwertung weitergibt. Die Fédération Internationale de l'Automobile (FIA) hat in einer Studie herausgefunden, dass Autohersteller Daten erheben und vom Auto übertragen, "deren Verwendung mit dem Hersteller diskutiert werden sollte, im Interesse des Verbraucherschutzes". Dazu zählten beispielsweise die Maximaldrehzahl des Motors mit jeweiligem Kilometerstand, die Zahl der Verstellvorgänge des elektrischen Fahrersitzes, die Anzahl der eingelegten Medien des CD-/DVD-Laufwerks sowie die Zahl der elektromotorischen Gurtstraffungen beispielsweise nach starken Bremsvorgängen. Nach Ansicht der FIA kann durch "auffällige" Daten ein Rückschluss auf den Fahrstil des Fahrers gezogen werden.
Abschließend gibt es ein klares Fazit: der Datenschutz bei den "connected cars" wird immer noch stiefmütterlich behandelt. Zu dieser Erkenntnis kommt auch die Stiftung Warentest in ihrem Test "Die Apps der Autohersteller sind Datenschnüffler".
Neben unverschlüsselter Weitergabe wird insbesondere die fehlende Zustimmung des Fahrzeughalters kritisiert, u.a. in einem Beitrag der Zeit, "Der gläserne Fahrer".
Der CarPass als KFZ-Datenausweis weist diese Schwachstellen nicht auf.
Welche dies sind, lesen Sie hier.